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Rückblick: Böse Kekse

 

Für Internetseitenbetreiber, Webdesigner und Agenturen tun sich ständig neue Problemfelder auf. Gerade beim Thema IT-Recht verlieren viele den Überblick. Dabei ist die Rechtssicherheit einer Webseite Grundvoraussetzung für ihre Existenz. Der Fachanwalt für IT-Recht, Hannes Albers aus Lingen, griff die aktuelle Diskussion um die EU-Cookie-Richtlinie und das Pixelio-Urteil des Landgerichts Köln auf. In seinem Vortrag „Böse Kekse“ am 20. März im IT-Zentrum Lingen klärte er die rund 30 Teilnehmer über die rechtlichen Bestimmungen auf und gab praktische Tipps zur rechtssicheren Umsetzung.

 

Umsetzung der Cookie-Richtlinie

Cookies sind kleine Textdateien, die der Speicherung von nutzerbezogenen Daten dienen, um zum Beispiel die Aktivitäten des Nutzers auf einer Website festzuhalten. Laut EU-Cookie-Richtlinie seien Websitebetreiber dazu verpflichtet, die Nutzer über den Einsatz und die Verwendung von Cookies zu informieren, riet Rechtsanwalt Albers.

 

Fragen zum Pixelio-Urteil des Landgerichts Köln

Im zweiten Teil seines Vortrags informierte der Fachanwalt über das Urteil des Landgerichts Köln zur Nutzung von Fotos aus Fotodatenbanken. Albers wies die Teilnehmer darauf hin, bei der Nutzung von kostenlosen Bildern aus Fotodatenbanken die Nutzungsbedingungen genau zu lesen.

 

Abschließend diskutierte Albers zusammen mit den Teilnehmern, wie sowohl die EU-Cookie-Richtlinie als auch die Verwendung von Fotos aus Fotodatenbanken technisch auf der Website umzusetzen ist.



Weitere Veranstaltungen zum Thema IT-Recht in Planung

Die it.emsland und die Kooperationspartner planen weitere Veranstaltungen zu diesem Thema. Wer frühzeitig über Veranstaltungen informiert werden möchte, kann sich für den kostenlosen Newsletter anmelden.

 

 

Text: Anika Laack / Fotos: Ruth Thomas