Änderungen im Fernabsatzrecht spielen dem stationären Einzelhandel in die Karten
Ab dem 13. Juni 2014 wird die EU-Verbraucherrechterichtlinie in Deutschland umgesetzt. Diese sieht Änderungen im Fernabsatzrecht vor. Das gilt für Verträge, bei denen die Ware telefonisch oder online bestellt wurde. Von den Änderungen profitieren dieses Mal nicht nur die Verbraucher: auch dem Online-Handel wird der Rücken gestärkt.
So müssen im Fall einer Warenrücksendung die Rücksendekosten vom Verbraucher vollständig übernommen werden, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Bislang übernahmen die Verbraucher die Kosten nur dann, wenn der Preis der Ware nicht mehr als 40,00 Euro betrug und dies mit dem Online-Händler vereinbart war. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber die Dauer des Widerrufsrechts begrenzt. Im Falle einer fehlenden oder nicht korrekten Widerrufsbelehrung durch den Online-Händler verlängert sich das Widerrufsrecht nach Ablauf der 14-Tages-Frist auf 12 Monate und 14 Tage. Bisher blieb das Widerrufsrecht unbefristet ("ewig") bestehen.
Während sich Online-Händler über die gesetzliche Entwicklung freuen können, streiten sich Experten, ob Online-Shops aufgrund der Änderungen im Fernabsatzgesetz mit Umsatzeinbußen rechnen müssen. Denn sollten Online-Kunden bei den Rücksendekosten wieder zur Kasse gebeten werden, könnte diese "Preiserhöhung" die Einzelhändler vor Ort stärken.
Stationärer Einzelhandel und Internet erneut Thema im IT-Zentrum Lingen
Doch welche Möglichkeiten bietet das Internet dem Einzelhändler vor Ort ohne gleich einen eigenen Online-Shop betreiben zu müssen? Antworten hierzu liefert Sabine Buschmann am 20. März ab 19:00 Uhr im IT-Zentrum Lingen. Buschmann ist Projektmanagerin am IFH Institut für Handelsforschung, bei dem auch der „eBusiness-Lotse Köln“ beheimatet ist.
Die Veranstaltung trägt den Titel „Online-Konzepte mit Zukunft – Lieber Einkaufen vor Ort als Online-Shopping“ und wird ausgerichtet vom eBusiness-Lotsen Emsland, der IHK Osnabrück Emsland – Grafschaft Bentheim und der Lingen Wirtschaft & Tourismus GmbH (LWT).
Die Teilnahme ist kostenlos, es wird jedoch um Voranmeldung bis zum 18. März gebeten. Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Interessierte hier: Stationärer Einzelhandel: Online-Konzepte mit Zukunft.
Text: Violetta Stahurski, Alexander Bose
Foto: Windorias / pixelio.de